Ansprechpartner für die Kindertagespflege ist das örtliche Jugendamt (Fachdienst Kindertagespflege) bzw. ein durch das Jugendamt beauftragter freier Träger der Kindertagespflege, zum Beispiel ein Tageselternverein.
Das Jugendamt überprüft die persönliche Eignung und erteilt Tagesmüttern / Tagesvätern die Erlaubnis zur Kindertagespflege. Die freien Träger der Kindertagespflege haben je nach Auftrag des Jugendamts regional unterschiedliche Aufgaben.
In der Regel
- informieren und beraten sie Eltern und (zukünftige) Tagesmütter/Tagesväter über die Kindertagespflege,
- vermitteln Betreuungsverhältnisse in der Kindertagespflege,
- sind Ansprechpartner und Bildungsträger für die Qualifizierung und Fortbildung und
- begleiten alle Betreuungsverhältnisse und stehen Eltern und Tagesmüttern/Tagesvätern beratend zur Seite.
Den Ansprechpartner für die Kindertagespflege in Ihrer Region finden Sie unter Mitglieder nach Landkreisen