Informationen zur Qualifizierungsoffensive

Informationen zur Durchführung von Qualifizierungsmaßnahmen für Kindertagespflegepersonen in Baden-Württemberg

Die Durchführung von Qualifizierungsmaßnahmen für Kindertagespflegepersonen in Baden-Württemberg wird im Auftrag des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg fortgeführt. Grundlage ist das landesweite Qualifizierungskonzept für Kindertagespflegepersonen mit insgesamt 300 Unterrichtseinheiten (UE).

Die Umsetzung erfolgt landesweit in Baden-Württemberg gemeinsam mit anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe, öffentlichen Trägern der Kinder- und Jugendhilfe sowie weiteren qualifizierten Kooperationspartnern.

Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf: qualifizierungsoffensive@kindertagespflege-bw.de

Kompetenzorientierte Grundqualifizierung von Kindertagespflegepersonen in Baden-Württemberg

Baden-Württemberg setzt auf die Qualität frühkindlicher Erziehung, Bildung und Betreuung und auf Teilhabe aller Kinder in der Kindertagesbetreuung.

Die Qualifizierung von Kindertagespflegepersonen in Baden-Württemberg umfasst insgesamt 300 Unterrichtseinheiten auf Grundlage des kompetenzorientierten Ansatzes und des Kompetenzorientierten Qualifizierungshandbuchs (QHB) des Deutschen Jugendinstituts. Die Erweiterung auf 300 Unterrichtseinheiten entsprechen den gestiegenen Ansprüchen und Anforderungen an Kindertagespflegepersonen im Tätigkeitsfeld Kindertagespflege. Der Landesverband Kindertagespflege übernimmt im Auftrag des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport die Koordinierung, Steuerung und Begleitung aller erforderlichen Prozesse zur erfolgreichen Umgestaltung der Qualifizierung in enger Zusammenarbeit mit Vertreter/-innen aus der Praxis. Alle wichtigen Entscheidungen werden gemeinsam mit dem Kultusministerium getroffen und umgesetzt.

Prozessbegleitungen

Sie können im Rahmen der Qualifizierungsoffensive eine Prozessbegleitung beantragen. Richten Sie Ihre Anfrage bitte schriftlich an: qualifizierungsoffensive@kindertagespflege-bw.de

Informationen für Anbieter von Qualifizierungsmaßnahmen

Die Qualifizierungsmaßnahmen richten sich an alle Akteure, die im Bereich der Qualifizierung von Kindertagespflegepersonen tätig sind. Ziel ist eine landesweit abgestimmte, professionelle und qualitativ hochwertige Umsetzung der kompetenzorientierten Qualifizierung.

Anbieter der Qualifizierungsmaßnahmen

Unter Anbieter verstehen wir alle freien Träger, die nach § 78 SGB VIII als Träger der Jugendhilfe anerkannt sind und die Kindertagespflegepersonen qualifizieren. Dazu zählen beispielsweise Tageselternvereine oder Volkshochschulen. Auch Träger gem. § 75 (3) SGB VIII sind bereits anerkannte Träger der Jugendhilfe z.B. Wohlfahrtsverbände, die Kindertagespflegepersonen qualifizieren. Hinzu kommen beispielsweise Kompetenzzentren, die zu den öffentlichen Trägern der Kinder- und Jugendhilfe zählen.

Die Qualifizierung mit 300 UE

Ein vollständiger Qualifizierungskurs umfasst insgesamt 300 Unterrichtseinheiten. Grundlage ist das kompetenzorientierte Qualifizierungskonzept Baden-Württemberg auf Basis des Kompetenzorientierten Qualifizierungshandbuchs (QHB) des Deutschen Jugendinstituts.

Die Qualifizierungskurse werden kompetenzorientiert geplant und durchgeführt. Sie verbinden fachliche Grundlagen mit Praxisreflexion und dem Transfer in die pädagogische Praxis der Kindertagespflege.

Die Qualifizierung berücksichtigt aktuelle Entwicklungen in der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung und unterstützt Kindertagespflegepersonen in ihrer professionellen Tätigkeit.

Rahmenbedingungen für die Qualifizierungsmaßnahmen

Die Angebote für die Qualifizierungsmaßnahmen stehen jedem Anbieter in Baden-Württemberg als freiwillige Leistung zu.

  • Die Qualifizierungsmaßnahme für 300 UE kann nach den gültigen Vergabekriterien beim Landesverband beantragt werden.
  • Die Planung der Qualifizierungsmaßnahme mit 300 UE muss in Abstimmung mit dem zuständigen Fachdienst des öffentlichen Trägers der Kinder- und Jugendhilfe für die Haushaltsplanung des laufenden Haushaltsjahres vor Beantragung vorbesprochen sein.
  • Die Qualifizierungsoffensive umfasst die Förderung der letzten 140 Unterrichtseinheiten der 300 UE Qualifizierung mit einer Vorauszahlung von 40.000 € als Anteilfinanzierung für Personal – und Sachkosten.
  • Nach entsprechender Zusage durch den Landesverband erhält der Anbieter die vereinbarte finanzielle Unterstützung zeitnah vor Beginn der über den Landesverband geförderten Unterrichtseinheiten zur Verwendung.
  • Die Ausgaben für die Anteil- bzw. Vollfinanzierung werden durch einen Verwendungsnachweis (siehe Formular) nach Abschluss der Qualifizierungsmaßnahmen vom Anbieter nachgewiesen.
  • Zuzüglich der Bereitstellung finanzieller Unterstützung können die Anbieter beim Landesverband Prozessbegleitung für die inhaltlich-methodische Umsetzung des Qualifizierungskonzeptes Baden-Württemberg nach Absprache beantragen. 

Vergabekriterien zu den Qualifizierungsmaßnahmen für Kindertagespflegepersonen

Um eine Qualifizierungsmaßnahme durchzuführen sind folgende Voraussetzungen notwendig:

  1. Es besteht eine Zusammenarbeit zwischen Anbieter und Jugendamt.
  2. Der Anbieter ist langfristig für die Qualifizierung für Kindertagespflegepersonen ausgerichtet.
  3. Der Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe hat die Qualifizierungsmaßnahme in das laufende Haushaltsjahr eingeplant.
  4. Die kompetenzorientierte Qualifizierung beruht auf der Grundlage des SGB VIII und der VwV Kindertagespflege Baden-Württemberg sowie dem Qualifizierungskonzept Baden-Württemberg.
  5. Der Anbieter sichert den Einsatz der Kontinuierlichen Kursbegleitung als Qualitätsmerkmal für die Umsetzung der Qualifizierung zu. Es besteht eine enge Zusammenarbeit zwischen der Kontinuierlichen Kursbegleitung und der Fachberatung.

Für die Qualifizierungsmaßnahmen sind folgende Kriterien einzuhalten:

  • Der Anbieter führt eine Qualifizierung mit 300 Unterrichtseinheiten durch.
  • Die Modellstandorte nach dem Bundesmodellprogramm „ProKindertagespflege“ können weiterhin die Qualifizierung nach dem QHB durchführen.
  • Nach Abschluss der Qualifizierungsmaßnahme wird der Verwendungsnachweis beim Landesverband eingereicht.

Finanzierung

Jeder Anbieter, der nach den Vergabekriterien die Qualifizierungsmaßnahmen beantragt, bekommt eine Vorauszahlung von 40.000 Euro (siehe Rahmenbedingungen für Qualifizierungsmaßnahmen). Dabei stehen die Wirtschaftlichkeit, Projektbezogenheit und Angemessenheit im Vordergrund. Es ist von einer Teilnehmerzahl von fünfzehn Personen auszugehen.

Alle Kosten sind in dem vom Landesverband zur Verfügung gestellten Formular darzustellen, und mit Belegen nachzuweisen. Diese sind in Sach- und Personalkosten aufgeteilt. Gelder, die nicht verwendet werden, sind zurückzuüberweisen.

Für die Vorbereitung und Durchführung der Qualifizierungsmaßnahmen sind die Anbieter zuständig. Der Landesverband steht den Anbieter zur Unterstützung zur Seite.

Kontakt

Cläre Esche
Projektleiterin Qualifizierungsoffensive Kindertagespflege
Telefon 0711/548905-13
E-Mail esche@kindertagespflege-bw.de

Landesverband Kindertagespflege Baden-Württemberg
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