Qualifizierungsoffensive Kindertagespflege

Wichtige Information zur Anpassung, Weiterführung und Begleitung von Qualifizierungsmaßnahmen für Kindertagespflegepersonen in Baden-Württemberg

Der erfolgreiche Prozess zur Anpassung und Begleitung von Qualifizierungsmaßnahmen mit 300 Unterrichtsstunden für Kindertagespflegepersonen in Baden-Württemberg wird weitergeführt. Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Verbesserung der Teilhabe in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege (KiQuTG) stehen 2023 und 2024 erneut Bundesmittel zur Verfügung, die für die Weiterentwicklung der Qualifizierung auf 300 Unterrichtsstunden verwendet werden.

Bildungsanbieter können ab sofort beim Landesverband Kindertagespflege Vereinbarungen zur Durchführung der Qualifizierungsmaßnahmen für neue und für bereits tätige Kindertagespflegepersonen schließen.

Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf: qualifizierungsoffensive@kindertagespflege-bw.de

Kompetenzorientierte Grundqualifizierung von Kindertagespflegepersonen in Baden-Württemberg

Baden-Württemberg setzt auf die Qualität frühkindlicher Erziehung, Bildung und Betreuung und auf Teilhabe aller Kinder in der Kindertagesbetreuung. Seit dem Abschluss des Gute-Kita-Gesetzes zwischen Bund und Land wurden für die Qualitätsentwicklung in der Kindertagespflege ab 2020 zusätzliche finanzielle Bundesmittel bereitgestellt.
Die Qualifizierung von Kindertagespflegepersonen in Baden-Württemberg wurde ab 2021 einheitlich von 160 auf 300 Unterrichtseinheiten nach dem kompetenzorientierten Ansatz auf der Grundlage des Kompetenzorientierten Qualifizierungshandbuchs (QHB) des Deutschen Jugendinstitutes angehoben. Die Erweiterung auf 300 Unterrichtseinheiten entsprechen den gestiegenen Ansprüchen und Anforderungen an Kindertagespflegepersonen im Tätigkeitsfeld Kindertagespflege. Der Landesverband Kindertagespflege übernimmt im Auftrag des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport die Koordinierung, Steuerung und Begleitung aller erforderlichen Prozesse zur erfolgreichen Umgestaltung der Qualifizierung in enger Zusammenarbeit mit Vertreter/-innen aus der Praxis. Alle wichtigen Entscheidungen werden gemeinsam mit dem Kultusministerium getroffen und umgesetzt.

FAQs zur Qualifizierungsoffensive

Hier finden Sie die allgemeinen und aktuellen Informationen und Fragen rund um das Thema Qualifizierungsoffensive

Prozessbegleitungen

Sie können im Rahmen der Qualifizierungsoffensive eine Prozessbegleitung beantragen. Richten Sie Ihre Anfrage bitte schriftlich an: Tanja Kohler

Informationen für alle Anbieter von Qualifizierungsmaßnahmen für neue und bereits tätige Kindertagespflegepersonen in Baden-Württemberg  

Maßnahmen zur Qualifizierung von neuen Kindertagespflegepersonen in Baden-Württemberg mit 300 UE und bereits tätigen Kindertagespflegepersonen mit 140+ UE

Der Umgestaltungsprozess richtet sich an alle Akteure, die im Bereich der Qualifizierung mit neuen und bereits tätigen Kindertagespflegepersonen beauftragt sind. Ziel ist es, ein einheitliches Vorgehen und eine professionelle Ausrichtung in der zukünftigen kompetenzorientierten Qualifizierung zu erreichen. Davon sollen alle Landkreise in Baden-Württemberg profitieren können.

Es geht darum, die Qualifizierungsmaßnahmen für neue und bereits tätige Kindertagespflegepersonen durch entsprechende inhaltliche und methodische Gestaltungsimpulse qualitativ anzuheben.

Anbieter der Qualifizierungsmaßnahmen

Unter Anbieter verstehen wir alle freien Träger, die nach § 78 SGB VIII als Träger der Jugendhilfe anerkannt sind und die Kindertagespflegepersonen qualifizieren. Dazu zählen beispielsweise Tageselternvereine oder Volkshochschulen. Auch Träger gem. § 75 (3) SGB VIII sind bereits anerkannte Träger der Jugendhilfe z.B. Wohlfahrtsverbände, die Kindertagespflegepersonen qualifizieren. Hinzu kommen beispielsweise Kompetenzzentren, die zu den öffentlichen Trägern der Kinder- und Jugendhilfe zählen.

Die Qualifizierung mit 300 UE bzw. 140+ UE

Die Qualifizierung von neuen Kindertagespflegepersonen mit 300 UE und von bereits tätigen Kindertagespflegepersonen mit 140+ UE stützt sich auf das Qualifizierungskonzept Baden-Württemberg und auf das kompetenzorientierte Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege (QHB) vom DJI. Das Qualifizierungskonzept Baden-Württemberg für 300 UE enthält alle Module aus dem QHB. Die Aufeinanderfolge der Module und die Schwerpunktsetzung ausgewählter Themen weicht vom QHB ab.

Das QHB vermittelt alle Methoden der kompetenzorientierten Qualifizierung und ist daher Grundlage für die Vorbereitung und Durchführung der Qualifizierungsmaßnahmen. 

Rahmenbedingungen für die Qualifizierungsmaßnahmen

Die Angebote für die Qualifizierungsmaßnahmen stehen jedem Anbieter in Baden-Württemberg als freiwillige Leistung zu.

  • Die Qualifizierungsmaßnahme für 300 UE kann nach den gültigen Vergabekriterien ab sofort beim Landesverband beantragt werden (siehe Antragsformular).
  • Die Qualifizierungsmaßnahme für 140+ UE kann nach den gültigen Vergabekriterien ab spätestens Februar 2021 beim Landesverband beantragt werden (siehe Antragsformular).
  • Die Planung der Qualifizierungsmaßnahme mit 300 UE muss in Abstimmung mit dem zuständigen Fachdienst des öffentlichen Trägers der Kinder- und Jugendhilfe für die Haushaltsplanung des laufenden Haushaltsjahres vor Beantragung vorbesprochen sein.
  • Der Landesverband bezuschusst die verbleibenden 140+ UE über das Projekt „Qualifizierungsoffensive Kindertagespflege“ mit einer Vorauszahlung von maximal 42.000 € als Anteilfinanzierung für Personal – und Sachkosten.
  • Nach entsprechender Zusage durch den Landesverband erhält der Anbieter die vereinbarte finanzielle Unterstützung nach Beendigung der 50 UE tätigkeitsvorbereitender Qualifizierung zur Verwendung.
  • Für die Durchführung der Qualifizierungsmaßnahme für bereits tätige Kindertagespflegepersonen mit 140+ UE erhalten die Anbieter als Vollfinanzierung auf Antrag eine Vorauszahlung von maximal 39.000 €.
  • Die Ausgaben für die Anteil- bzw. Vollfinanzierung werden durch einen Verwendungsnachweis (siehe Antragsformular) nach Abschluss der Qualifizierungsmaßnahmen vom Anbieter nachgewiesen.
  • Alle Qualifizierungsmaßnahmen müssen spätestens am 15.12.2023 vollständig abgeschlossen sein.
  • Zuzüglich der Bereitstellung finanzieller Unterstützung können die Anbieter beim Landesverband Prozessbegleitung für die inhaltlich-methodische Umsetzung des Qualifizierungskonzeptes Baden-Württemberg nach Absprache beantragen. 

Vergabekriterien zu den Qualifizierungsmaßnahmen für neue und bereits tätige Kindertagespflegepersonen

  1. Um eine Qualifizierungsmaßnahme durchzuführen sind folgende Voraussetzungen notwendig:
  2. Es besteht eine Zusammenarbeit zwischen Anbieter und Jugendamt
  3. Der Anbieter ist langfristig für die Qualifizierung für Kindertagespflegepersonen ausgerichtet
  4. Der Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe hat die Qualifizierungsmaßnahme in das laufende Haushaltsjahr eingeplant
  5. Die kompetenzorientierte Qualifizierung beruht auf der Grundlage des SGB VIII und der VwV Kindertagespflege Baden-Württemberg sowie dem Qualifizierungskonzept Baden-Württemberg
  6. Der Anbieter sichert den Einsatz der Kontinuierlichen Kursbegleitung als Qualitätsmerkmal für die Umsetzung der Qualifizierung zu. Es besteht eine enge Zusammenarbeit zwischen der Kontinuierlichen Kursbegleitung und der Fachberatung
  • Für die Qualifizierungsmaßnahmen sind folgende Kriterien einzuhalten:
  • Der Anbieter überführt die Qualifizierung von 160 UE auf zukünftig 300 UE
  • Die Modellstandorte nach dem Bundesmodellprogramm „ProKindertagespflege“ können weiterhin die Qualifizierung nach dem QHB durchführen
  • Die Qualifizierungsmaßnahmen sollen zwischen Januar bzw. Februar 2021 beantragt und müssen bis zum 15. Dezember 2023 abgeschlossen sein
  • Nach Abschluss der Qualifizierungsmaßnahme werden zwei Verwendungsnachweise beim Landesverband getrennt zu den Sachkosten und den Personalkosten eingereicht
  • Finanzierung

Jeder Anbieter, der nach den Vergabekriterien die Qualifizierungsmaßnahmen beantragt, bekommt eine Vorauszahlung von maximal 42.000 bzw. 39.000 Euro (siehe Rahmenbedingungen für Qualifizierungsmaßnahmen). Dabei steht die Wirtschaftlichkeit im Vordergrund. Es ist von einer Teilnehmerzahl von 15 Personen auszugehen. Eine Teilnehmerzahl unter acht darf nicht unterschritten werden. In die Kalkulation sind Prämien für die Kindertagespflegepersonen, die an den Qualifizierungsmaßnahmen erfolgreich teilgenommen haben, einzuplanen. Für Qualifizierungsmaßnahmen mit 300 UE erhält die Teilnehmende / der Teilnehmende 400 € Prämie nach Abschluss, für Qualifizierungsmaßnahmen mit 140+ UE erhält die Teilnehmende / der Teilnehmende 200 € Prämie nach Abschluss.

Für Aufwendungen, die für die Schulung erforderlich sind, werden die Kosten im Rahmen der Vorauszahlung erstattet, sofern diese einen direkten Bezug dazu haben.

Alle Kosten sind in dem vom Landesverband zur Verfügung gestellten Formular darzustellen, und mit Belegen nachzuweisen. Diese sind in Sach- und Personalkosten aufgeteilt. Gelder, die nicht verwendet werden, sind zurück zu überweisen.

Für die Vorbereitung und Durchführung der Qualifizierungsmaßnahmen sind die Anbieter zuständig. Der Landesverband steht den Anbieter zur Unterstützung zur Seite.

Qualifizierungsmaßnahmen für neue Kindertagespflegepersonen können ab Januar 2021, Qualifizierungsmaßnahmen für bereits tätige Kindertagespflegepersonen können ab Februar 2021 beim Landesverband beantragt werden. Alle Qualifizierungsmaßnahmen müssen bis zum 15. Dezember 2023 vollständig abgeschlossen sein.

Kontakt

Tanja Kohler
Projektleiterin Qualifizierungsoffensive Kindertagespflege
Telefon 0711/548905-14
E-Mail kohler@kindertagespflege-bw.de

Landesverband Kindertagespflege Baden-Württemberg