In Kürze finden Sie hier Informationen zum Landeselternbeirat, der 2024 ins Landesgesetz KiTaG überführt wird.
In Kürze finden Sie hier Informationen zum Landeselternbeirat, der 2024 ins Landesgesetz KiTaG überführt wird.
Die Geschäftsstelle wird vom 27.12. bis zum 29.12.2023 geschlossen.
Ab dem 02. Januar 2024 sind wir wieder für Sie erreichbar.
Impressionen vom Aktionstag „Kindertagespflege auf dem Schirm“
Tageselternvereine, Landratsämter und Kindertagespflegepersonen haben am 7. Oktober 2023 in ihren Stadt- und Landkreisen mit Informationsständen und Aktionen einen Einblick in die Kindertagespflege gegeben. [...]Schreiben vom Bundesministerium für Finanzen vom 11.04.2023
Ab dem Veranlagungszeitraum 2023 können jetzt Betriebskosten von 400 € pro Kind und Monat pauschal als Betriebsausgaben abgezogen werden. [...]Informationsflyer für Eltern und Kindertagespflegepersonen
Der Flyer zeigt wichtige Informationen und rechtliche Aspekte zum Kinderschutz im Betreuungskontext Kindertagespflege auf. Der Flyer kann über den Landesverband bestellt werden [...]Anpassung der Empfehlungen zu der laufenden Geldleistung und zu den Rahmenbedingungen
[...]Ab dem 01.01.2023 wird die laufende Geldleistung auf 7,50 EUR für Kinder unter drei Jahren und auf 6,50 EUR für Kinder über drei Jahren erhöht. Lesen Sie dazu unsere Pressemitteilung …
[...]Die Mitgliederversammlung hat das Positionspapier zur Überführung der Kindertagespflege ins KiTaG verabschiedet.
[...]… und werde Tagesmutter / Tagesvater.
Mehr Information zur Berufung Kindertagespflege finden Sie auf unserer Landingpage
Landesverband Kindertagespflege Baden-Württemberg e.V. | Schloßstraße 66 | 70176 Stuttgart | Telefon 0711 548905-10 | E-Mail lv@kindertagespflege-bw.de
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