Kindertagespflegepersonen erhalten für Ihre Betreuung eine laufende Geldleistung. Diese wird pro Kind und Stunde berechnet und beträgt für Kinder unter drei Jahren 7,50 EUR und für Kinder ab drei Jahren 6,50 EUR. Die laufende Geldleistung wird vom öffentlichen Jugendhilfeträger, dem Jugendamt, an die Kindertagespflegeperson ausgezahlt und kann, im Falle eines Anstellungsverhältnisses, an den Arbeitgeber abgetreten werden. In einigen Fällen kommen private Zuzahlungen der Eltern an die Kindertagespflegeperson dazu, z. B. für Essen, Windeln usw.
Betriebe kommen für Investitionskosten zur Bereitstellung der Räumlichkeiten und der Ausstattung, die laufenden Kosten und gegebenenfalls eine Projektbegleitung auf. Es besteht die Möglichkeit Betriebskostenzuschüsse mit Kommunen zu verhandeln.