Für Betriebe und Kommunen


Die Kindertagespflege ist ein eigenständiges Angebot der Kinderbetreuung. Sie ist gesetzlich der institutionellen Kinderbetreuung gleichgestellt und hat den gleichen gesetzlichen Förderungsauftrag: die Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes.

In Baden-Württemberg qualifizieren sich Tagesmütter/Tagesväter in einem tätigkeitsvorbereitenden und tätigkeitsbegleitenden Kurs von 300 Unterrichtsstunden und bilden sich jährlich mit mindestens 20 Unterrichtsstunden fort.

Qualifizierte Tagesmütter und Tagesväter können Kinder im Alter von 0-14 Jahren im eigenen Haushalt, im Haushalt der Eltern und in anderen geeigneten angemieteten Räumen (z. B. Betriebsräumlichkeiten) betreuen.

Eine Tagesmutter/ein Tagesvater darf bis zu fünf Kinder gleichzeitig und bis zu zehn Kinder im Platzsharing betreuen. In anderen geeigneten Räumen können zwei Tagesmütter/Tagesväter bis zu sieben Kinder gleichzeitig und bis zu zwölf Kinder im Platzsharing betreuen. Ist eine Kindertagespflegepersonen Fachkraft mit einer anerkannten pädagogischen Berufsausbildung nach § 7 KiTaG oder hat die Qualifizierung mit 300 UE erfogreich abgeschlossen und verfügt über mindestens fünf Jahre Berufserfahrung, dürfen bis zu neun Kinder gleichzeitig betreut werden.

Landesverband Kindertagespflege Baden-Württemberg