- Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Jugendamt oder Tageselternverein
- Erstellung eines Rahmenkonzepts und Finanzierungsplans, Akquise von Kooperationspartnern
- Überprüfung und Feststellung der Eignung der Kindertagespflegeperson
- Ggf. Teilnahme der Tagesmutter/des Tagesvaters an der vorgeschriebenen Grundqualifizierung
- Überprüfung der Räume
- Beratung durch Gesundheitsamt, Kreisveterinärsamt, Baurechtsbehörde etc.
- Antrag auf Pflegeerlaubnis nach § 43 SGB VIII
- Belegung der Plätze
→ Eröffnung der Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen im Betrieb!