Acht Schritte zur Kindertagespflege im Betrieb

  1. Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Jugendamt oder Tageselternverein
  2. Erstellung eines Rahmenkonzepts und Finanzierungsplans, Akquise von Kooperationspartnern
  3. Überprüfung und Feststellung der Eignung der Kindertagespflegeperson
  4. Ggf. Teilnahme der Tagesmutter/des Tagesvaters an der vorgeschriebenen Grundqualifizierung
  5. Überprüfung der Räume
  6. Beratung durch Gesundheitsamt, Kreisveterinärsamt, Baurechtsbehörde etc.
  7. Antrag auf Pflegeerlaubnis nach § 43 SGB VIII
  8. Belegung der Plätze

→ Eröffnung der Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen im Betrieb!

Landesverband Kindertagespflege Baden-Württemberg
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