In Baden-Württemberg qualifizieren sich Kindertagespflegepersonen in einem tätigkeitsvorbereitenden und tätigkeitsbegleitenden Qualifizierungsskurs von 300 Unterrichtsstunden und bilden sich jährlich mit mindestens 20 Unterrichtsstunden fort.
Im Qualifizierungskurs lernen sie unter anderem die kindlichen Entwicklungsphasen kennen, bekommen Anregungen zur Umsetzung des gesetzlichen Förderungsauftrags und werden für den Umgang mit Konflikten und zum Themenkomplex Kinderschutz geschult sowie für die Ernährung, Pflege und Gesundheitsvorsorge von Kindern fit gemacht. Neben der Zusammenarbeit mit Eltern, stehen auch die Rechte und Pflichten von Kindertagespflegepersonen auf dem Programm.
Voraussetzung für die Aufnahme der Tätigkeit ist eine Erlaubnis zur Kindertagespflege durch das örtliche Jugendamt.