Ansprechpartner für die Kindertagespflege ist das örtliche Jugendamt bzw. ein durch das Jugendamt beauftragter freier Träger der Kindertagespflege, zum Beispiel ein Tageselternverein.
Das Jugendamt überprüft die persönliche Eignung und erteilt Kindertagespflegepersonen die Erlaubnis zur Kindertagespflege. Die freien Träger der Kindertagespflege haben je nach Auftrag des Jugendamts regional unterschiedliche Aufgaben.
In der Regel
- informieren und beraten sie Eltern und (zukünftige) Kindertagespflegepersonen über die Kindertagespflege,
- vermitteln Betreuungsverhältnisse in der Kindertagespflege,
- sind Ansprechpartner
- stellen die Fachberatung sicher
- sind Bildungsträger für die Qualifizierung und Fortbildung und
- begleiten alle Betreuungsverhältnisse und stehen Eltern und Kindertagespflegepersonen beratend zur Seite.
Die freien Träger für die Kindertagespflege in Ihrem Landkreis finden Sie hier
Kosten
Die Bezahlung der Kindertagespflegepersonen erfolgt über das zuständige Jugendamt. Die Eltern entrichten ihren Kostenbeitrag – der in der Regel vergleichbar mit dem einer Kindertagesstätte (KiTa) ist – direkt an das Jugendamt. Die Kosten basieren auf einer laufenden Geldleistung pro Kind pro Stunde von 7,50 Euro für Kinder unter drei Jahre sowie 6,50 Euro für Kinder über drei Jahre. Diese Kosten werden vom zuständigen Jugendamt übernommen. In einigen Fällen kommen private Zuzahlungen der Eltern an die Kindertagespflegepersonen dazu, z. B. für Essen, Windeln u.s.w.