Kindertagespflege ist eine Aufgabe der öffentlichen Jugendhilfe. Ansprechpartner für die Kindertagespflege ist das örtliche Jugendamt bzw. ein durch das Jugendamt beauftragter freier Träger der Kindertagespflege, zum Beispiel ein Tageselternverein.
Das Jugendamt überprüft die persönliche Eignung und erteilt den Kindertagespflegepersonen die Erlaubnis zur Kindertagespflege.
Die freien Träger der Kindertagespflege haben je nach Auftrag des Jugendamts regional unterschiedliche Aufgaben.
In der Regel
- informieren und beraten sie Eltern und (zukünftige) Kindertagespflegepersonen über die Kindertagespflege,
- vermitteln Betreuungsverhältnisse in der Kindertagespflege,
- sind Ansprechpartner und Bildungsträger für die Qualifizierung und Fortbildung und
- begleiten alle Betreuungsverhältnisse und stehen Eltern und Kindertagespflegepersonen beratend zur Seite.
Die Liste der freien Träger in den Landkreisen finden Sie hier