Kindertagespflegepersonen betreuen bis zu fünf Tageskinder gleichzeitig. Sie sind feste Bezugspersonen für ihre Tageskinder und fördern sie intensiv und individuell in ihrer Entwicklung. Sie setzen den gesetzlichen Förderungsauftrag der Bildung, Erziehung und Betreuung in der Praxis um. Dabei gestalten sie den Alltag mit den Kindern und geben ihm eine Struktur.
In der Kindertagespflege besteht immer ein privatrechtliches Vertragsverhältnis zwischen den Eltern und der Kindertagespflegeperson.
Kindertagespflegepersonen arbeiten partnerschaftlich mit den Eltern ihrer Tageskinder zusammen und unterstützen die Entwicklung der Kinder Hand in Hand. Die überschaubare Anzahl an Betreuungsverhältnissen in der Kindertagespflege schafft eine besonders flexible und familiäre Voraussetzung für eine gute Zusammenarbeit.