In Baden-Württemberg qualifizieren sich Kindertagespflegepersonen in einem überwiegend tätigkeitsbegleitenden Qualifizierungskurs von 300 Unterrichtseinheiten für die Tätigkeit als Kindertagespflegeperson. Nach den tätigkeitsvorbereitenden 50 Unterrichtseinheiten kann die Tätigkeit aufgenommen werden, sofern eine Pflegeerlaubnis durch das örtliche Jugendamt erteilt wurde.
Für pädagogische Fachkräfte, wie zum Beispiel Erzieherinnen und Erzieher, verkürzt sich der Qualifizierungskurs auf 50 Unterrichtseinheiten.
Im Qualifizierungskurs lernen Kindertagespflegepersonen unter anderem die kindlichen Entwicklungsphasen kennen, bekommen Anregungen zur Umsetzung des Förderungsauftrags in der Kindertagespflege, werden für den Umgang mit Konflikten oder auch für die Ernährung und Gesundheitsvorsorge von Kindern geschult.
Neben der Zusammenarbeit mit Eltern stehen die sozialversicherungsrechtlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen der Kindertagespflege wie auch die Rechte und Pflichten von Tageseltern auf dem Programm. Die Grundqualifizierung wird mit einem Kolloquium abgeschlossen.
Zusätzlich bilden sich Kindertagespflegepersonen jährlich mit mindestens 20 Unterrichtseinheiten fort. Themen der Fortbildung können zum Beispiel Kinderschutz, Kinderrechte, Inklusion, Diversität, Sprachbildung, Eingewöhnung, Ernährung oder Hygienepraxis sein.
Weitere Informationen zum kompetenzorientierten Qualifizierungkonzept in der Kindertagespflege in Baden-Württemberg auf Grundlage des Qualifizierungshandbuchs (QHB) des Deutschen Jugendinstituts (DJI) finden Sie hier: Konzept in Baden-Württemberg.