Sechs Schritte zur Tätigkeit

  1. Kontaktaufnahme mit dem öffentlichen und/oder freien Träger der Kindertagespflege in Ihrer Region
  2. Erstgespräch: Informationen und Beratung, Einschätzung der Eignung vor der Aufnahme in den Qualifizierungskurs
  3. Erster Hausbesuch im Rahmen der persönlichen Eignungsfeststellung durch das Jugendamt oder den freien Träger
  4. Vorlage von Nachweisen (u.a. Qualifizierungskurs, Erste-Hilfe-Schulung, Eignung, Führungszeugnis)
  5. Anmeldung zum Qualifizierungskurs und Erste-Hilfe-Schulung (Säuglinge und Kleinkinder)
  6. Nach den ersten 50 Unterrichtseinheiten des Qualifizierungskurses: Antrag und Ausstellung auf Erlaubnis zur Kindertagespflege (Pflegeerlaubnis)

→ Beginn der Tätigkeit möglich!

Landesverband Kindertagespflege Baden-Württemberg
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