- Kontaktaufnahme mit dem öffentlichen und/oder freien Träger der Kindertagespflege in Ihrer Region
- Erstgespräch: Informationen und Beratung, Einschätzung der Eignung vor der Aufnahme in den Qualifizierungskurs
- Erster Hausbesuch im Rahmen der persönlichen Eignungsfeststellung durch das Jugendamt oder den freien Träger
- Vorlage von Nachweisen (u.a. Qualifizierungskurs, Erste-Hilfe-Schulung, Eignung, Führungszeugnis)
- Anmeldung zum Qualifizierungskurs und Erste-Hilfe-Schulung (Säuglinge und Kleinkinder)
- Nach den ersten 50 Unterrichtseinheiten des Qualifizierungskurses: Antrag und Ausstellung auf Erlaubnis zur Kindertagespflege (Pflegeerlaubnis)
→ Beginn der Tätigkeit möglich!