In der Kindertagespflege besteht immer ein privatrechtliches Vertragsverhältnis zwischen den Eltern und der Kindertagespflegeperson.
Pro Kind und Betreuungsstunde erhalten Kindertagespflegepersonen in Baden-Württemberg vom Jugendamt eine laufende Geldleistung von 6,50 Euro (für Kinder über drei Jahren) und 7,50 Euro (für Kinder unter drei Jahren).
Das gilt für ein öffentlich gefördertes Betreuungsverhältnis für Kinder, wenn die Eltern für die Betreuung in der Kindertagespflege eine öffentliche Förderung beim Jugendamt beantragt haben. Die Eltern entrichten eine Gebühr an das Jugendamt.
Kindertagespflegepersonen können aufgrund unterschiedlicher Finanzierungsmodelle regional auch mehr verdienen.
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