Die Kindertagespflege ist ein eigenständiges Angebot der Kinderbetreuung. Sie ist gesetzlich der institutionellen Kinderbetreuung gleichgestellt und hat den gleichen Förderungsauftrag (§ 22 SGB VIII): die Bildung, Erziehung und Betreuung des Kindes.
Die Kindertagespflege ist:
- familiär
- flexibel
- fördernd
- individuell
- verlässlich
Kindertagespflege bietet viel Raum für individuelle Förderung. Besonders kleine Kinder fühlen sich in dem überschaubaren familiären Rahmen wohl und wachsen mit anderen Kindern unterschiedlichen Alters gemeinsam auf.
Kindertagespflegepersonen können Kinder im Haushalt der Eltern („Kinderfrau“), im eigenen Haushalt oder in anderen geeigneten Räumen betreuen. Weitere Informationen dazu gibt es unter Rahmenbedingungen.
Die öffentlich geförderte Kindertagespflege ist bundesweit durch das SGB VIII geregelt und wird in Baden-Württemberg durch die Verwaltungsvorschrift Kindertagespflege (VwV vom 6.4.2021) näher bestimmt.
Kindertagespflegepersonen qualifizieren sich in Baden-Württemberg in einem tätigkeitsvorbereitenden und tätigkeitsbegleitenden Kurs. Die Grundqualifizierung von 300 Unterrichtseinheiten basiert auf dem Qualifizierungskonzept Baden-Württemberg auf der Grundlage des kompetenzorientierten Qualifizierungshandbuchs (QHB) des Deutschen Jugendinstituts (DJI). Zusätzlich bilden sich Kindertagespflegepersonen jährlich mit mindestens 20 Unterrichtseinheiten weiter. Zur Aufnahme der Tätigkeit brauchen sie eine Erlaubnis zur Kindertagespflege vom Jugendamt, vor Aufnahme in die Grundqualifizierung werden sie auf ihre Eignung überprüft.