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Schreiben vom Bundesministerium für Finanzen vom 11.04.2023
Ab dem Veranlagungszeitraum 2023 können jetzt Betriebskosten von 400 € pro Kind und Monat pauschal als Betriebsausgaben abgezogen werden. [...]Informationsflyer für Eltern und Kindertagespflegepersonen
Der Flyer zeigt wichtige Informationen und rechtliche Aspekte zum Kinderschutz im Betreuungskontext Kindertagespflege auf. Der Flyer kann über den Landesverband bestellt werden [...]Anpassung der Empfehlungen zu der laufenden Geldleistung und zu den Rahmenbedingungen
[...]Auch in 2023 haben wir wieder interessante Fortbildungen und Fachtagungen rund um die Kindertagespflege für Sie zusammengestellt.
[...]Ab dem 01.01.2023 wird die laufende Geldleistung auf 7,50 EUR für Kinder unter drei Jahren und auf 6,50 EUR für Kinder über drei Jahren erhöht. Lesen Sie dazu unsere Pressemitteilung …
[...]Die Mitgliederversammlung hat das Positionspapier zur Überführung der Kindertagespflege ins KiTaG verabschiedet.
[...]Landesverband Kindertagespflege Baden-Württemberg e.V. | Schloßstraße 66 | 70176 Stuttgart | Telefon 0711 548905-10 | E-Mail lv@kindertagespflege-bw.de
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