Aufnahme der Kindertagespflege ins Kindertagesbetreuungsgesetz (KiTaG)
Am 6. November 2024 erhielt die Kindertagespflege einen eigenen Paragrafen im Kindertages-betreuungsgesetz (KiTaG), wodurch bisherige Regelungen aus der Verwaltungsvorschrift ins Landesrecht übernommen und angepasst wurden.
Dabei liegt ein Schwerpunkt auf der Großtagespflege: Sie erhält klar definierte, verbesserte Rahmenbedingungen, wie eine höhere zulässige Kinderzahl und die Anhebung der möglichen Betreuungsverhältnisse. Gleichzeitig findet eine deutliche Abgrenzung zu Kindertageseinrichtungen statt, so dass die persönliche Zuordnung des Kindes zu einer Kindertagespflegeperson das Merkmal der Kindertagespflege bleibt. Großzügige Handhabungen bei der Betreuung, wie sie teilweise in Großtagespflegen stattfinden, sind nun nicht mehr möglich. Ein Tageskind darf auch in anderen geeigneten Räumen nur von der Kindertagespflegeperson betreut werden, mit der ein Betreuungsverhältnis besteht.
Zusätzlich stärkt das Zutrittsrecht in die Betreuungsräume den Kinderschutz und stellt das Kindeswohl über das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung.
Aktionstag 2024 “ Kindertagespflege auf dem Schirm“
Am Samstag, den 19. Oktober 2024 wird die Kindertagespflege landesweit wieder im Fokus stehen. Vereine, Verbände und öffentliche Träger der Kindertagespflege werden in ihren Stadt- und Landkreisen Aktionen und (Informations)Veranstaltungen für Familien, Interessierte und Vertretern aus der Kommunalpolitik organisieren. Informieren Sie sich, Ihre Ansprechpartner der Kindertagespflege finden Sie auf unserer Homepgae unter Netzwerkpartner.
Kommunalwahl 2024
Für die Kommunalwahl am 9. Juni 2024 haben wir für unsere Mitglieder einige Materialien
erarbeitet. Logo, Postkarte, Plakate und den Kampagnenleitfaden mit Vorlagen und Tipps finden Sie im Mitgliederbereich unter PR und Infomaterial.
2023
Landesweiter Aktionstag zur Kindertagespflege in
Baden-Württemberg
Unter dem Motto „Kindertagespflege auf dem Schirm“, startete am 7. Oktober bei strahlendem Oktoberwetter der landesweite Aktionstag zur Kindertagespflege in Baden-Württemberg. Zahlreiche Aktionen für Kinder und Eltern sorgten für ein buntes und vielseitiges Programm. Die Tageselternvereine und Landratsämter in den einzelnen Stadt- und Landkreisen stellten an ihren Informationsständen das besondere Profil der Kindertagespflege vor. In Baden-Württemberg überzeugt die Kindertagespflege durch ihr flexibles, individuelles und familiennahes Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsangebot und leistet vor allem im Bereich der unter Dreijährigen Kinder einen wichtigen Beitrag in der Kindertagesbetreuung. In Baden-Württemberg werden 21.741 Kinder von rund 6.017 aktiven Tagesmüttern und Tagesvätern betreut. Mit der aktuellen „Qualifizierungsoffensive Kindertagespflege“ können landesweit bis zum Jahr 2025 kostenfreie Qualifizierungskurse angeboten werden, um weitere Interessierte für die Tätigkeit als Tagesmutter oder Tagesvater (Kindertagespflegeperson) zu qualifizieren.
Bildergalerie
Der Verein Kinder- und Jugendhilfe Backnang hatte am Samstag von 8-14 Uhr einen Stand auf dem Wochenmarkt in Backnang.
Qualifizierungsoffensive Kindertagespflege
Wichtige Information zur Anpassung, Weiterführung und Begleitung von Qualifizierungsmaßnahmen für Kindertagespflegepersonen in Baden-Württemberg
Der erfolgreiche Prozess zur Anpassung und Begleitung von Qualifizierungsmaßnahmen mit 300 Unterrichtsstunden für Kindertagespflegepersonen in Baden-Württemberg wird weitergeführt. Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Verbesserung der Teilhabe in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege (KiQuTG) stehen 2023 und 2024 erneut Bundesmittel zur Verfügung, die für die Weiterentwicklung der Qualifizierung auf 300 Unterrichtsstunden verwendet werden.
Bildungsanbieter können ab sofort beim Landesverband Kindertagespflege Vereinbarungen zur Durchführung der Qualifizierungsmaßnahmen für neue und für bereits tätige Kindertagespflegepersonen schließen.
Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf: bloth@kindertagespflege-bw.de, assistenz@kindertagespflege-bw.de
Erhöhung der Betriebskostenpauschale
Ab dem Veranlagungszeitraum 2023 können Betriebskosten von 400 € pro Kind und Monat pauschal als Betriebsausgaben abgezogen werden (siehe III 3a). Des Weiteren hat sich die Betriebskostenpauschale für Freihalteplätze von 40 auf 50 € je Platz und Monat erhöht (siehe III, 3b).
Schreiben Bundesministerium für Finanzen vom 11.04.2023
Informationsflyer Kinderschutz
Der Flyer richtet sich an die Zielgruppe Eltern und Kindertagespflegepersonen und zeigt wichtige Informationen und rechtliche Aspekte zum Kinderschutz im Betreuungskontext Kindertagespflege auf. Um den Kinderschutz auch in den Fokus und in den Verantwortungsbereich der Eltern zu rücken, ist es aus unserer Sicht erforderlich, möglichst transparent und offen mit diesem sensiblen Thema umzugehen.
Der Flyer leistet einen Beitrag zu einer transparenten und von Beginn an offenen Kommunikation zum Thema Kinderschutz und hebt die Bedeutung der Verantwortungsgemeinschaft aller Beteiligten hervor. Der Informationsflyer kann bei Erstgesprächen, Infoveranstaltungen, Beratungsgesprächen, Vermittlungsgesprächen / Abschluss von Betreuungsverträgen, Fortbildungen und Qualifizierung … Eltern und Kindertagespflegepersonen ausgehändigt werden.
Bereits tätige Kindertagespflegepersonen können diesen nutzen, um z. B. in Elterngesprächen, Aufnahmegesprächen das Thema von Beginn an zu verorten und ihre rechtliche Verantwortung zu verdeutlichen.
Die Kosten belaufen sich pro Flyer auf 0,15 Euro pro Stück zzgl. Versandkosten.
Ihre Bestellung richten Sie bitte unter Angabe Ihrer Lieferanschrift und der Stückzahl an:
kohler@kindertagespflege-bw.de
Anpassung der Empfehlungen zu den laufenden Geldleistungen und zu den Rahmenbedingungen in der Kindertagespflege ab 01.01.2023
Rundschreiben
Anlage Rundschreiben
Erhöhung der laufenden Geldleistungen für Kindertagespflegepersonen ab 01.01.2023
Die laufende Geldleistung steigt um einen Euro für beide Altersgruppen auf nun 7,50 EUR pro Stunde für Kinder unter drei Jahren und auf 6,50 EUR pro Stunde für die Betreuung von Kindern über drei Jahren.
Wir sind angesichts der aktuellen Lage froh, dass die Erhöhung nun tatsächlich zum 1.1.2023 kommen kann und hoffen auf rasche Umsetzung bei Ihnen in den Kreisen. Bezüglich weiterer Soforthilfen haben wir uns mit einem Brief an das Wirtschaftsministerium gewandt, die Antwort bzw. Reaktion des Ministeriums wird inhaltlich in der anhängenden Pressemitteilung zur Erhöhung der laufenden Geldleistung aufgegriffen.
Erste-Hilfe-Schulungen für Kindertagespflegepersonen
Handlungsempfehlungen für die KIndertagespflege in Baden-Württemberg
Positionspapier vom Bundesverband für Kindertagespflege zur Erhöhung der Betriebskostenpauschale
Verlängerung der Testungen in der Kindertagesbetreuung, Bereitstellung von Tests für zusätzliche Testungen in der Schnupfensaison 2023
Der Ministerrat hat die Verlängerung dieser Maßnahme auch für die weitere „Schnupfensaison“ bis zum 05. April 2023 beschlossen. Deshalb sind allen Kindern und Beschäftigten in den Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege nach Weihnachten nochmals jeweils vier Antigentests pro Person zur häuslichen Selbstanwendung zur Verfügung zu stellen. (..) Die erforderlichen Tests sind wie bisher vorrangig aus noch vorhandenen Beständen der Kommunen bzw. der jeweiligen Einrichtungen zu entnehmen. Weitere Informationen
2022
Podcast „Viel Einsatz, wenig Lohn“ des Deutschlandfunk Kultur
https://www.deutschlandfunkkultur.de/zeitfragen-100.html
10. Oktober 2022. 6:19 Min
In dem Podcast hören Sie u. a. Statements unserer Vorsitzenden Frau Christine Jerabek zur Bezahlung in der Kindertagespflege und Frau Brotbeck Kindertagespflegeperson aus dem Raum Karlsruhe.
Corona-Krise 2022 – Allgemeine Informationen
Stand: 03.05.2022
Informationen zur Änderung der Corona-Verordnung Absonderung Weitere Informationen
Stand: 23.03.2022
Aktuelles zur Weiterentwicklung der Testpflicht Weitere Informationen
Stand: 19.03.2022
Verordnung des Kultusministeriums über den Betrieb der Kindertageseinrichtungen
und Kindertagespflegestellen unter Pandemiebedingungen
CoronaVO-Kita Fassung vom 19.03.2022 hier
Verordnung des Kultusministeriums über den Schulbetrieb unter
Pandemiebedingungen Corona-Verordnung Schule – CoronaVO Schule
Fassung vom 19.03.2022 hier
Stand: 15.03.2022
Pressemitteilung zur Teststrategie an Schulen und Kitas hier
VwV Kindertagespflege
Die ab dem 6. April 2021 gültige Verwaltungsvorschrift VwV Kindertagespflege als PDF-Datei
Qualifizierungskonzept Baden-Württemberg
Die Qualifizierung von Kindertagespflegepersonen in Baden-Württemberg wurde ab dem 19.05.2021 einheitlich auf nun mehr 300 Unterrichtseinheiten nach dem kompetenzorientierten Ansatz auf der Grundlage des Kompetenzorientierten Qualifizierungshandbuchs (QHB) des Deutschen Jugendinstitutes angehoben. Qualifizierungskonzept für Kindertagespflegepersonen in Baden-Württemberg